Rechtsprechung
   BVerwG, 11.03.1998 - 11 B 13.98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,14520
BVerwG, 11.03.1998 - 11 B 13.98 (https://dejure.org/1998,14520)
BVerwG, Entscheidung vom 11.03.1998 - 11 B 13.98 (https://dejure.org/1998,14520)
BVerwG, Entscheidung vom 11. März 1998 - 11 B 13.98 (https://dejure.org/1998,14520)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,14520) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für eine Geltendmachung eines Verfahrensmangels als Revisionszulassungsgrund - Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs - Voraussetzungen der Divergenzrüge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 20.08.1993 - 9 B 512.93

    Revision - Urteilsgründe - Widersprüchlichkeit

    Auszug aus BVerwG, 11.03.1998 - 11 B 13.98
    Ist ein Urteil aber auf mehrere je selbständig tragende Begründungen gestützt, so kann die Revision nur zugelassen werden, wenn im Hinblick auf jede dieser Bedingungen ein Zulassungsgrund geltend gemacht wird und vorliegt (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. etwa Beschluß vom 20. August 1993 - BVerwG 9 B 512.93 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 320).
  • BVerwG, 19.06.1963 - V C 198.62
    Auszug aus BVerwG, 11.03.1998 - 11 B 13.98
    Wenn die Beschwerde geltend macht, das Berufungsgericht weiche vom urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Juni "1993" (richtig: 1963) (BVerwG V C 198.62 - BVerwGE 16, 165) ab, übersieht sie, daß das Urteil des Berufungsgerichts auf dieser - behaupteten - Divergenz jedenfalls nicht beruhen kann.
  • BVerwG, 18.04.1991 - 2 C 7.90

    Verletzung der richterlichen Pflicht zur Sachverhaltsaufklärung - Pflicht zur

    Auszug aus BVerwG, 11.03.1998 - 11 B 13.98
    Maßgebend für die Frage, welche Tatsachen der Tatrichter aufzuklären und welche Maßnahmen er hierzu ergreifen muß, ist jedoch seine eigene materiellrechtliche Auffassung, die er seiner Entscheidung zugrunde legt (BVerwG, Urteil vom 18. April 1991 - BVerwG 2 C 7.90 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 230).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2015 - 1 A 486/14

    Ausreichende Begründung des behandelnden Arztes bei der Gewährung von Beihilfe zu

    vgl. BVerwG, Urteil vom 18. April 1991 - 2 C 7.90 -, Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 230 = juris, Rn. 8, sowie Beschluss vom 11. März 1998 - 11 B 13.98 -, juris, Rn. 2; Seibert, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 124 Rn. 197.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.12.2015 - 6 A 515/15

    Rückforderung eines Abfindungsbetrages durch Zahlung aufgrund des Antrags eines

    Dessen ungeachtet war eine Beiladung angesichts der maßgeblichen Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts, vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. März 1998 - 11 B 13.98 -, juris, Rn. 2; OVG NRW, Beschlüsse vom 16. September 2015 - 6 A 1962/14 -, juris, Rn. 14, und vom 18. Juni 2012 - 13 A 1863/10 -, juris, Rn. 14 ff., nicht angezeigt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.02.2018 - 4 A 547/16

    Gebot zur Gewährung rechtlichen Gehörs als Pflicht des Gerichts zur Kenntnisnahme

    vgl. in diesem Zusammenhang auch BVerwG, Beschluss vom 11.3.1998 - 11 B 13.98 -, juris, Rn. 2.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.09.2003 - 20 A 1523/03
    Auch ist dem Verwaltungsgericht mangelnde Sachaufklärung nicht vorzuwerfen, weil von der maßgeblichen materiellrechtlichen Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts - unabhängig davon, ob diese Auffassung einer rechtlichen Überprüfung standhalten würde - auszugehen ist - vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Januar 1984 - 6 C 143.81 -, Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 143 sowie Beschluss vom 11. März 1998 - 11 B 13.98 - (ständige Rechtsprechung) - und danach die Einholung eines entsprechenden Gutachtens - wie oben dargelegt in der Sache zutreffend - nicht angezeigt war.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht